Regularien

1. Vereinsneugründungen

Der Kreisverband unterstützt einen neu gegründeten Gartenbauverein mit 100 €. Diesen Betrag stockt er um weitere 200 € auf, die der Kreisverband vom Landesverband erhält, wenn der Verein dem Landesverband beitritt. 

Der Bezirksverband gibt einen Zuschuss von 200 €. (Vorstand, Kontonummer und Vereinsname über die Geschäftsführung Kreisverband dem Bezirksverband mitteilen.) So erhält ein neu gegründeter Verein ein Startguthaben von 500 € und zahlreiches Informationsmaterial.

2. Gründung einer Kindergruppe

Der Kreisverband unterstützt neue Kinder- und Jugendgruppen mit einem Gründungszuschuss von 200 €.

3. Jubiläum

Kreisverband:
Gartenbauvereine erhalten 100 € beim 100jährigen Jubiläum.

Bezirksverband:
Vereinen, die ein rundes Jubiläum (50, 75, 100, 125 Jahre usw.) im Rahmen einer Festveranstaltung öffentlichkeitswirksam feiern, wird von einem Mitglied der Verbandsleitung des Bezirksverbandes im Rahmen dieser Veranstaltung ein Gutschein für einen heimischen Hochstamm im Wert von 100 € überreicht, der bei jeder Baumschule eingelöst werden kann. Vereine, die ein anderes Jubiläum im Rahmen einer Festveranstaltung öffentlichkeitswirksam feiern, erhalten den o.g. Baumgutschein durch ein Mitglied der Verbandsleitung des Bezirksverbandes, wenn zum vorhergehenden runden Geburtstag kein Zuschuss des Bezirksverbandes überreicht worden ist.

Wird zu einer Festveranstaltung aus Anlass eines Vereinsjubiläums ein Mitglied der Verbandsleitung des Bezirksverbandes eingeladen, ohne dass die o.g. Bedingungen zutreffen, erhält der "Jubelverein" ein Buchgeschenk.

4. Fortbildungslehrgänge

Bei Fortbildungen werden 60% der Übernachtungskosten, der Fahrtkosten (0,35 €/km, wenn möglich kostengünstig ÖPNV nutzen) und Kursgebühren vom Kreisverband übernommen.
Bei Kursgebühren über 500 € bitten wir es vorher bei der Geschäftsstelle mitzuteilen.
Es wird gebeten Fahrgemeinschaften zu bilden. Bitte die Rechnungen bei der Geschäftsstelle einreichen.

Gartenpflegerlehrgänge auf Kreisebene sind meistens kostenlos. Bei ganztägigen Seminaren wird 10 € Aufwandsentschädigung gewährt.

Übernimmt ein Gartenpfleger die Vorbereitung und Leitung eines Gartenpflegerseminares auf Kreisebene, so gewährt der Kreisverband 40 € Aufwandsentschädigung.

Leitet Herunterladen der Datei einAntragsformular Aufwandsentschädigung (PDF zum Herunterladen, 223 KB)

5. Zuschüsse des Kreisverbandes

Seit 2015 können zur ökologischen Baumpflege Zuschüsse beantragt werden. Dies betrifft Orts- und Landschaftsbildprägende ökologisch wertvolle Bäume und Streuobstwiesen. Die Antragsfristen sind der 30.4. und der 30.10. eines Jahres. Der Antrag ist formlos unter Angabe der geplanten Maßnahmen und der geschätzten Gesamtkosten einzureichen. Die Entscheidung über die Höhe des Zuschusses bezieht sich auf den einzelnen Fall. Weitere Förderungen für die Maßnahme sind anzugeben.
Hiermit soll ein einfaches Instrument zur Unterstützung zum sinnvollen Erhalt alter Bäume geschaffen werden.

6. Zuschüsse aus besonderen Anlässen vom Bezirksverband

Für besondere Leistungen (z.B. im Zusammenhang mit Wettbewerben) und in außerordentlichen Härtefällen kann die Verbandsleitung des Bezirksverbandes Vereinen nach ausführlicher Prüfung der vorgelegten Unterlagen Zuschüsse gewähren.

Ehrungen - Verfahren

Auf der Webseite des Landesverbandes sind die Richtlinien eingestellt. Ab 2011 gibt es auch Ehrungsmöglichkeiten für 50- und 60jährige Mitgliedschaft.

Innerhalb des Kreisverbandes haben wir folgende Regelung getroffen:

Bezüglich Ehrungen wenden Sie sich bitte an den 1. Vorsitzenden Peter Richter. Er leitet die Anfrage an den Bezirksverband bzw. den Landesverband weiter.

Auf der Bezirksversammlung im Februar erhält der Kreisverband die angeforderten Ehrennadeln. Somit sollte möglichst im Januar die Anzahl der gewünschten Ehrungen absehbar sein und weitergeleitet werden.

Wie im Leitfaden möchten wir auch darauf hinweisen, dass Ehrungen nur möglich sind, wenn die Mitglieder namentlich in der Mitgliederliste des Vereines aufgeführt sind.